Kosten & Anmeldung der Waffensachkundeprüfung §7 WaffG
Was kostet die Waffensachkundeprüfung, wie meldest du dich an und welche Voraussetzungen gelten? Hier findest du einen verständlichen Überblick über Gebühren, Anmeldung, Zugang und Wiederholung.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfungsgebühr legt jede behördlich anerkannte Prüfungsstelle selbst fest. Deshalb gibt es keine bundesweit einheitliche Gebühr — die Beträge unterscheiden sich je nach Anbieter und Region. Für die Gesamtprüfung (schriftlicher, mündlicher und praktischer Teil) liegt die Gebühr in der Regel etwa zwischen 100 und 250 Euro. Die genaue Höhe nennt die jeweilige anerkannte Prüfungsstelle.
Hinweis zu den Beträgen
Die genannte Spanne ist ein Richtwert. Einzelne Anbieter liegen darunter oder darüber, und die Gebühren können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle Gebührenordnung der von dir gewählten Prüfungsstelle. Zur Prüfungsgebühr kommen je nach Vorbereitungsweg möglicherweise Kosten für einen Sachkundelehrgang oder Lernmaterial hinzu.
Kosten bei Wiederholung
Wird die Prüfung nicht bestanden, fallen für die Wiederholung erneut Gebühren an. Muss nur ein einzelner Prüfungsteil wiederholt werden, ist die Wiederholungsgebühr in der Regel niedriger als die volle Prüfungsgebühr. Die genauen Beträge und Bedingungen legt die jeweilige anerkannte Prüfungsstelle fest. Mehr zum Ablauf und zu den einzelnen Prüfungsteilen findest du auf der Seite Prüfungsablauf.
So meldest du dich an
1. Anerkannte Prüfungsstelle finden
Die Prüfung wird von behördlich anerkannten Stellen und Sachverständigen abgenommen — etwa Schießsport- und Jagdverbänden oder anerkannten Lehrgangsanbietern. Auf deren Website findest du Informationen zur Waffensachkundeprüfung.
2. Anmelden
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der gewählten Prüfungsstelle, häufig im Rahmen eines Sachkundelehrgangs. Dort werden auch die nächsten Prüfungstermine bekannt gegeben.
3. Termin wahrnehmen
Prüfungen werden regelmäßig angeboten. Nach bestandener Prüfung stellt die anerkannte Prüfungsstelle den Sachkundenachweis nach §7 WaffG aus.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung gibt es keine formalen Voraussetzungen wie eine bestimmte Schul- oder Berufsausbildung — die Prüfung steht grundsätzlich jedem offen. Da sie auf Deutsch abgelegt wird, werden gute Deutschkenntnisse (in der Praxis etwa B1-Niveau) dringend empfohlen. Für den späteren Erwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind zusätzlich Volljährigkeit, ein Bedürfnis sowie die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung erforderlich.
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