Prüfungsthemen Waffensachkunde: die 8 Themengebiete

Die Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG gliedert sich in acht Themengebiete — von den Begriffen des Waffenrechts über die Aufbewahrung und Notwehr bis zur Waffentechnik und den Not- und Seenotsignalmitteln. Hier findest du jedes Themengebiet mit einer kurzen Beschreibung der Inhalte.

Stand: 06/2026

8
Themengebiete
40
Fragen schriftlich
360+
Übungsfragen
§7 WaffG
Rechtsgrundlage

Die acht Themengebiete im Überblick

1.Begriffe des Waffenrechts

Grundbegriffe des Waffengesetzes (WaffG): Was als Waffe, Schusswaffe oder Munition gilt, die Unterscheidung erlaubnispflichtiger und erlaubnisfreier Gegenstände sowie die zentralen Definitionen, auf denen das gesamte Waffenrecht aufbaut.

2.Rechte und Pflichten

Welche Erlaubnisse das Waffengesetz vorsieht (Waffenbesitzkarte, Waffenschein und mehr), die Voraussetzungen wie Bedürfnis, Zuverlässigkeit und Sachkunde sowie die Pflichten von Waffenbesitzern beim Erwerb, Besitz und Führen von Waffen.

3.Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition

Wie Schusswaffen und Munition gekennzeichnet sind: Beschusszeichen, Herstellerangaben, Kaliberangaben und gesetzlich vorgeschriebene Markierungen, die Rückschlüsse auf Zulassung und Eignung erlauben.

4.Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition

Die gesetzlichen Anforderungen an die sichere Aufbewahrung: zugelassene Sicherheitsbehältnisse, Sicherheitsstufen und die getrennte Verwahrung von Waffen und Munition zum Schutz vor unbefugtem Zugriff.

5.Notwehr und Notstand

Die rechtlichen Grundlagen von Notwehr, Nothilfe und Notstand: wann der Einsatz einer Waffe gerechtfertigt sein kann, welche Grenzen gelten und welche Folgen eine Überschreitung dieser Rechte hat.

6.Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)

Technische Grundlagen rund um Waffen, Munition und Geschosse: Funktionsweise und Aufbau von Schusswaffen, Munitionsarten und Geschosstypen sowie deren Eigenschaften und Wirkung.

7.Handhabung von Schusswaffen und Munition

Die sichere Handhabung von Schusswaffen und Munition: Laden und Entladen, Sicherungsmechanismen, die Grundregeln des sicheren Umgangs und das richtige Verhalten zur Vermeidung von Unfällen.

8.Not- und Seenotsignalmittel

Umgang mit Not- und Seenotsignalmitteln: Signalwaffen, pyrotechnische Munition und ihre Anwendung — besonders relevant für Bootsführer und alle, die Signalmittel führen oder einsetzen.

Die vier Themenbereiche

Die acht Themengebiete lassen sich vier übergeordneten Themenbereichen zuordnen: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften (die Kapitel 1 bis 5), Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse), Handhabung von Schusswaffen und Munition sowie Not- und Seenotsignalmittel. Einen großen Anteil der Prüfung machen die Rechtsthemen aus — die Begriffe des Waffenrechts, die Rechte und Pflichten, die Aufbewahrung sowie Notwehr und Notstand. Wer diese Bereiche sicher beherrscht, schafft die beste Grundlage zum Bestehen. Vernachlässige aber auch Waffentechnik, Handhabung und die Not- und Seenotsignalmittel nicht, da sich die Fragen über alle Gebiete verteilen.

Die vier Themenbereiche im Detail

Zu jedem der vier übergeordneten Themenbereiche haben wir eine ausführliche Themenseite erstellt — mit den wichtigsten Inhalten, Begriffen und den passenden Rechtsgrundlagen:

Waffenrecht & Rechtsvorschriften →
WaffG, AWaffV, Erwerb/Besitz/Führen, Bedürfnis und waffenrechtliche Erlaubnisse
Waffentechnik & Munition →
Funktionsweise, Waffenarten, Munitionsaufbau und Kaliber
Sichere Handhabung →
Sicherheitsregeln, Laden/Entladen und Aufbewahrung nach §36 WaffG
Notwehr & Strafrecht →
§32 StGB Notwehr, §34 StGB Notstand und Verhältnismäßigkeit
Prüfungsablauf →
Schriftlicher & mündlicher Teil, Dauer und Bewertung
Kosten & Anmeldung →
Gebühren, Anmeldung bei anerkannten Prüfungsstellen und Wiederholung
Häufige Fragen →
Antworten zu Zulassung, Inhalten und Prüfung
Üben starten →
Über 360 Übungsfragen zu allen 8 Themengebieten

Rechtsgrundlagen & Quellen

Stand: 06/2026. waffensachkunde-quiz.de ist ein unabhängiges Übungstool zur Prüfungsvorbereitung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets der aktuelle Gesetzestext.

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