Ablauf der Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG: schriftlich, mündlich & praktisch

Die Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Hier erfährst du, wie die drei Teile aufgebaut sind, welche Inhalte geprüft werden und wie sie bewertet werden. Der Sachkundenachweis ist Voraussetzung für Sportschützen, Jäger, Berufswaffenträger, Waffensammler, Waffenerben und Bootsführer.

3
Prüfungsteile
40
Fragen schriftlich
8
Themengebiete
60 %
zum Bestehen

Drei Prüfungsteile, ein Sachkundenachweis

Die Waffensachkundeprüfung wird von den durch die zuständige Behörde anerkannten Stellen, Sachverständigen beziehungsweise Sachkundelehrgangsträgern abgenommen. Sie gliedert sich in einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Erst wenn alle Teile bestanden sind, gilt die Sachkundeprüfung insgesamt als bestanden und der Sachkundenachweis nach §7 WaffG ist erbracht.

Teil 1

Schriftlicher Teil

  • 40 Fragen insgesamt
  • 20 Multiple-Choice-Fragen
  • 20 freie Fragen
  • bestanden ab mind. 60 % der Punkte
Teil 2

Mündlicher Teil

  • Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss
  • Fragen aus allen Themengebieten
  • Anwendung des Waffenrechts
  • praxisnahe Fragestellungen
Teil 3

Praktischer Teil

  • sichere Waffenhandhabung
  • Laden, Entladen, Sichern, Zerlegen
  • Umgang mit Munition
  • Schießprüfung nur für Bewachungsgewerbe/Waffenscheininhaber

Der schriftliche Teil im Detail

Der schriftliche Teil umfasst 40 Fragen: 20 Multiple-Choice-Fragen, bei denen die richtigen Antworten anzukreuzen sind, und 20 freie Fragen, die mit eigenen Worten beantwortet werden. Die Fragen stammen aus dem offiziellen Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes (BVA) und decken alle acht Themengebiete des Waffenrechts ab.

40 Fragen aus dem BVA-Katalog

Die Fragen verteilen sich auf alle Themengebiete der Prüfung — von den Begriffen des Waffenrechts über die Waffentechnik bis zu den Not- und Seenotsignalmitteln. Alle Fragen entstammen dem offiziellen Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes.

20 Multiple-Choice und 20 freie Fragen

Die eine Hälfte der Fragen wird im Ankreuzverfahren beantwortet, die andere Hälfte frei formuliert. So werden sowohl Faktenwissen als auch das eigenständige Verständnis der Rechtsvorschriften geprüft.

Bestanden ab mindestens 60 %

Der schriftliche Teil gilt als bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden.

Die acht Themengebiete der Prüfung

Geprüft werden: 1. Begriffe des Waffenrechts, 2. Rechte und Pflichten, 3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition, 4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, 5. Notwehr und Notstand, 6. Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse), 7. Handhabung von Schusswaffen und Munition sowie 8. Not- und Seenotsignalmittel. Diese Themengebiete lassen sich vier Themenbereichen zuordnen: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften, Waffentechnik, Handhabung von Schusswaffen und Munition sowie Not- und Seenotsignalmittel.

Der mündliche Teil im Detail

Im mündlichen Teil führt der Prüfungsausschuss ein Fachgespräch mit dem Prüfling. Dabei werden Fragen aus allen Themengebieten gestellt, um das Verständnis des Waffenrechts und der sicheren Handhabung von Schusswaffen und Munition zu überprüfen. Es geht um die praktische Anwendung des Wissens — etwa um typische Situationen im Umgang mit Waffen und die rechtlich korrekte Beurteilung.

Der praktische Teil im Detail

Im praktischen Teil weist der Prüfling die sichere Handhabung von Schusswaffen nach. Geprüft werden insbesondere das Laden, Entladen, Sichern und Zerlegen von Waffen sowie der sichere Umgang mit Munition. Eine zusätzliche Schießprüfung ist nur für das Bewachungsgewerbe beziehungsweise für Waffenscheininhaber erforderlich.

Wiederholung bei Nichtbestehen

Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie wiederholen. Dazu ist eine erneute Anmeldung bei einer von der zuständigen Behörde anerkannten Stelle beziehungsweise einem anerkannten Sachkundelehrgangsträger nötig. Die genauen Bedingungen und die Höhe der Wiederholungsgebühr legt die jeweilige Prüfungsstelle fest — siehe dazu unsere Seite zu den Kosten der Waffensachkundeprüfung.

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