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Oberverwaltungsgericht NRW · 08.07.2025
Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 579/25
Das Messerverbot blieb im Beschwerdeverfahren vollziehbar
Was wurde entschieden?
Im Ergebnis blieb das Messerverbot damit doch vollziehbar.
Angaben zur Entscheidung
| Gericht | Oberverwaltungsgericht NRW |
|---|---|
| Instanz | Sonstige |
| Aktenzeichen | 5 B 579/25 |
| Entscheidungsdatum | 08.07.2025 |
| Rechtsgrundlage | § 42a WaffG |
| Betroffene Normen | § 42a WaffG |
Weiterführend
- Hintergrund im Ratgeber: Messerverbot nach § 42a WaffG: Klingenlänge, Waffenverbotszonen und Ausnahmen
- Bibliothek nach Prüfungskapiteln
Fundstelle
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom 08.07.2025, 5 B 579/25
Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.