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Oberverwaltungsgericht NRW · 08.07.2025

Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 579/25

Das Messerverbot blieb im Beschwerdeverfahren vollziehbar

Was wurde entschieden?

Im Ergebnis blieb das Messerverbot damit doch vollziehbar.

Angaben zur Entscheidung

GerichtOberverwaltungsgericht NRW
InstanzSonstige
Aktenzeichen5 B 579/25
Entscheidungsdatum08.07.2025
Rechtsgrundlage§ 42a WaffG
Betroffene Normen§ 42a WaffG

Weiterführend

Fundstelle

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom 08.07.2025, 5 B 579/25

Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.