Nachschlagewerk
Urteile zur Waffensachkunde nach § 7 WaffG
Nachschlagewerk mit 12 Gerichtsentscheidungen zur Waffensachkunde nach § 7 WaffG, mit Aktenzeichen, Datum und Fundstelle.
Begriffe des Waffenrechts
Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24.09.2025Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 4465/25
Ein Butterflymesser ist beides — Waffe nach Anlage 1 und verboten nach Anlage 2.
Verwaltungsgericht Düsseldorf · 03.05.2023Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 K 6330/21
Abschnitt 2 Nr. 3 WaffG definiert Überlassen als Einräumen der tatsächlichen Gewalt; dafür reicht es, dass ein anderer die Waffe selbständig in die Hand nehmen kann, auch wenn der Überlassende danebensteht.
Rechte und Pflichten
Oberverwaltungsgericht NRW · 08.07.2025Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 579/25
Im Ergebnis blieb das Messerverbot damit doch vollziehbar.
Verwaltungsgericht Köln · 25.06.2025Verwaltungsgericht Köln, 20 L 1113/25
Zusätzlich stellte das Gericht klar, dass seit der Gesetzesänderung vom 31. Oktober 2024 auch die Anordnungen zur Unbrauchbarmachung und Herausgabe kraft § 46 Absatz 6 WaffG sofort vollziehbar sind, unabhängig vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens gegen den Widerruf selbst.
Verwaltungsgericht Düsseldorf · 30.05.2025Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 1480/25
Das Verbot war damit zunächst nicht vollziehbar.
Bundesverwaltungsgericht · 15.02.2019Bundesverwaltungsgericht, 6 B 155.18
Wer waffenrechtlich unzuverlässig ist, verliert auch diese „einfache“ Erlaubnis.
Bundesverwaltungsgericht · 19.09.2016Bundesverwaltungsgericht, 6 B 38.16
Das Horten-Verbot des § 8 Nr. 2 WaffG galt und gilt daneben.
Bundesverwaltungsgericht · 11.11.2015Bundesverwaltungsgericht, 6 C 67.14
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11. November 2015 (6 C 67.14, Leitsatz und Randnummer 10) entschieden, dass einem Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe nur für einen konkreten Bewachungsauftrag erteilt werden kann, der sich auf eine bestimmte gefährdete Person oder ein bestimmtes gefährdetes Objekt bezieht.
Bundesverwaltungsgericht · 16.03.2015Bundesverwaltungsgericht, 6 C 31.14
Der Vertrauensschutz steht dem nicht entgegen: Waffenrecht darf verschärft werden, ohne dass Altbesitzer auf den unveränderten Fortbestand der früheren Anforderungen vertrauen dürfen.
Bundesverwaltungsgericht · 28.01.2015Bundesverwaltungsgericht, 6 C 1.14
Wer nur die Sachkunde nach § 7 vorlegt, kommt zur Nummer 3 gar nicht erst.
Oberverwaltungsgericht NRW · 21.02.2014Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 2367/11
Eine bloße Ergebnisformel ohne die zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen genügt dafür nicht, selbst wenn das Endergebnis positiv ausfällt.
Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Oberverwaltungsgericht NRW · 30.08.2023Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 2384/20
Zwar müssten auch Schlüssel „hinreichend verlässlich" gesichert werden, doch fehlten für einen juristischen Laien zum Vorfallzeitpunkt hinreichend konkrete gesetzliche Vorgaben dazu, sodass die subjektive Vorwerfbarkeit fehlte.
Stand: 10/2026 · Keine Rechtsberatung.