Startseite/Urteile/6 B 155.18

Bundesverwaltungsgericht · 15.02.2019

Bundesverwaltungsgericht, 6 B 155.18

Kleiner Waffenschein endet bei waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

Was wurde entschieden?

Wer waffenrechtlich unzuverlässig ist, verliert auch diese „einfache“ Erlaubnis.

Angaben zur Entscheidung

GerichtBundesverwaltungsgericht
InstanzBVerwG
Aktenzeichen6 B 155.18
Entscheidungsdatum15.02.2019
Rechtsgrundlage§ 5 WaffG
Betroffene Normen§ 5 WaffG, § 10 WaffG

Weiterführend

Fundstelle

Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 15.02.2019, 6 B 155.18

Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.