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Oberverwaltungsgericht NRW · 30.08.2023

Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 2384/20

Widerruf wegen Schlüsselaufbewahrung ohne konkrete Vorgabe

Was wurde entschieden?

Zwar müssten auch Schlüssel „hinreichend verlässlich" gesichert werden, doch fehlten für einen juristischen Laien zum Vorfallzeitpunkt hinreichend konkrete gesetzliche Vorgaben dazu, sodass die subjektive Vorwerfbarkeit fehlte.

Angaben zur Entscheidung

GerichtOberverwaltungsgericht NRW
InstanzSonstige
Aktenzeichen20 A 2384/20
Entscheidungsdatum30.08.2023
Rechtsgrundlage§ 36 WaffG
Betroffene Normen§ 36 WaffG

Weiterführend

Fundstelle

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom 30.08.2023, 20 A 2384/20

Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.