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Oberverwaltungsgericht NRW · 30.08.2023
Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 2384/20
Widerruf wegen Schlüsselaufbewahrung ohne konkrete Vorgabe
Was wurde entschieden?
Zwar müssten auch Schlüssel „hinreichend verlässlich" gesichert werden, doch fehlten für einen juristischen Laien zum Vorfallzeitpunkt hinreichend konkrete gesetzliche Vorgaben dazu, sodass die subjektive Vorwerfbarkeit fehlte.
Angaben zur Entscheidung
| Gericht | Oberverwaltungsgericht NRW |
|---|---|
| Instanz | Sonstige |
| Aktenzeichen | 20 A 2384/20 |
| Entscheidungsdatum | 30.08.2023 |
| Rechtsgrundlage | § 36 WaffG |
| Betroffene Normen | § 36 WaffG |
Weiterführend
- Hintergrund im Ratgeber: Waffen und Munition sicher aufbewahren: § 36 WaffG und § 13 AWaffV
- Bibliothek nach Prüfungskapiteln
Fundstelle
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom 30.08.2023, 20 A 2384/20
Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.