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Oberverwaltungsgericht NRW · 21.02.2014
Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 2367/11
Ein Eignungszeugnis braucht nachvollziehbare Anknüpfungstatsachen
Was wurde entschieden?
Eine bloße Ergebnisformel ohne die zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen genügt dafür nicht, selbst wenn das Endergebnis positiv ausfällt.
Angaben zur Entscheidung
| Gericht | Oberverwaltungsgericht NRW |
|---|---|
| Instanz | Sonstige |
| Aktenzeichen | 16 A 2367/11 |
| Entscheidungsdatum | 21.02.2014 |
| Rechtsgrundlage | § 6 WaffG |
| Betroffene Normen | § 6 WaffG |
Weiterführend
- Hintergrund im Ratgeber: Persönliche Eignung nach § 6 WaffG: Wann Sie waffenrechtlich geeignet sind
- Bibliothek nach Prüfungskapiteln
Fundstelle
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom 21.02.2014, 16 A 2367/11
Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.