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Oberverwaltungsgericht NRW · 21.02.2014

Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 2367/11

Ein Eignungszeugnis braucht nachvollziehbare Anknüpfungstatsachen

Was wurde entschieden?

Eine bloße Ergebnisformel ohne die zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen genügt dafür nicht, selbst wenn das Endergebnis positiv ausfällt.

Angaben zur Entscheidung

GerichtOberverwaltungsgericht NRW
InstanzSonstige
Aktenzeichen16 A 2367/11
Entscheidungsdatum21.02.2014
Rechtsgrundlage§ 6 WaffG
Betroffene Normen§ 6 WaffG

Weiterführend

Fundstelle

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom 21.02.2014, 16 A 2367/11

Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.