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Verwaltungsgericht Düsseldorf · 30.05.2025
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 1480/25
Das Messerverbot war im Eilverfahren zunächst nicht vollziehbar
Was wurde entschieden?
Das Verbot war damit zunächst nicht vollziehbar.
Angaben zur Entscheidung
| Gericht | Verwaltungsgericht Düsseldorf |
|---|---|
| Instanz | Sonstige |
| Aktenzeichen | 18 L 1480/25 |
| Entscheidungsdatum | 30.05.2025 |
| Rechtsgrundlage | § 42a WaffG |
| Betroffene Normen | § 42a WaffG |
Weiterführend
- Hintergrund im Ratgeber: Messerverbot nach § 42a WaffG: Klingenlänge, Waffenverbotszonen und Ausnahmen
- Bibliothek nach Prüfungskapiteln
Fundstelle
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2025, 18 L 1480/25
Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.