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Bundesverwaltungsgericht · 16.03.2015

Bundesverwaltungsgericht, 6 C 31.14

Kein Vertrauensschutz gegen die Blockierpflicht für Erbwaffen

Was wurde entschieden?

Der Vertrauensschutz steht dem nicht entgegen: Waffenrecht darf verschärft werden, ohne dass Altbesitzer auf den unveränderten Fortbestand der früheren Anforderungen vertrauen dürfen.

Angaben zur Entscheidung

GerichtBundesverwaltungsgericht
InstanzBVerwG
Aktenzeichen6 C 31.14
Entscheidungsdatum16.03.2015
Rechtsgrundlage§ 20 WaffG
Betroffene Normen§ 20 WaffG

Weiterführend

Fundstelle

Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 16.03.2015, 6 C 31.14

Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.