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Bundesverwaltungsgericht · 16.03.2015
Bundesverwaltungsgericht, 6 C 31.14
Kein Vertrauensschutz gegen die Blockierpflicht für Erbwaffen
Was wurde entschieden?
Der Vertrauensschutz steht dem nicht entgegen: Waffenrecht darf verschärft werden, ohne dass Altbesitzer auf den unveränderten Fortbestand der früheren Anforderungen vertrauen dürfen.
Angaben zur Entscheidung
| Gericht | Bundesverwaltungsgericht |
|---|---|
| Instanz | BVerwG |
| Aktenzeichen | 6 C 31.14 |
| Entscheidungsdatum | 16.03.2015 |
| Rechtsgrundlage | § 20 WaffG |
| Betroffene Normen | § 20 WaffG |
Weiterführend
- Hintergrund im Ratgeber: Waffen erben: Erbwaffen und das Blockiersystem nach § 20 WaffG
- Bibliothek nach Prüfungskapiteln
Fundstelle
Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 16.03.2015, 6 C 31.14
Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.