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Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24.09.2025

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 4465/25

Ein Butterflymesser ist Waffe und verboten

Was wurde entschieden?

Ein Butterflymesser ist beides — Waffe nach Anlage 1 und verboten nach Anlage 2.

Angaben zur Entscheidung

GerichtVerwaltungsgericht Düsseldorf
InstanzSonstige
Aktenzeichen18 K 4465/25
Entscheidungsdatum24.09.2025
RechtsgrundlageAnlage 2 WaffG
Betroffene NormenAnlage 1 WaffG, Anlage 2 WaffG

Weiterführend

Fundstelle

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.2025, 18 K 4465/25

Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.