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Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24.09.2025
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 4465/25
Ein Butterflymesser ist Waffe und verboten
Was wurde entschieden?
Ein Butterflymesser ist beides — Waffe nach Anlage 1 und verboten nach Anlage 2.
Angaben zur Entscheidung
| Gericht | Verwaltungsgericht Düsseldorf |
|---|---|
| Instanz | Sonstige |
| Aktenzeichen | 18 K 4465/25 |
| Entscheidungsdatum | 24.09.2025 |
| Rechtsgrundlage | Anlage 2 WaffG |
| Betroffene Normen | Anlage 1 WaffG, Anlage 2 WaffG |
Weiterführend
- Hintergrund im Ratgeber: Verbotene Waffen in Deutschland: § 2 WaffG und Anlage 2 Abschnitt 1
- Bibliothek nach Prüfungskapiteln
Fundstelle
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.2025, 18 K 4465/25
Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.