Waffensachkundeprüfung nicht bestanden — Wiederholung und Fristen

Was die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung sagt, wenn die Sachkundeprüfung nicht bestanden ist: Wiederholung, eine mögliche Frist des Prüfungsausschusses, und was der Paragraf zur Gebühr und zu den zwei Prüfungsteilen nicht regelt.

Stand: 10/2026

Wann der Nachweis über die Prüfung nicht erbracht ist

§ 7 Absatz 1 WaffG: „Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.“

Der Satz nennt zwei Wege, verbunden mit „oder“. Wer die Prüfung nicht besteht, hat den ersten Weg nicht erbracht. Den zweiten Weg, die Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung, regelt § 3 AWaffV. Die einzelnen Tatbestände stehen im Ratgeber Anderweitiger Nachweis der Waffensachkunde (§ 3 AWaffV). Wann die Sachkunde für eine Erlaubnis eine Rolle spielt, beschreibt Waffensachkunde: Bedürfnis und § 4 WaffG.

Theoretischer und praktischer Teil

§ 2 Absatz 3 AWaffV: „Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, der den Nachweis der ausreichenden Fertigkeiten nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 einschließt.“ § 1 Absatz 1 Nummer 3 AWaffV nennt dazu die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.

§ 2 Absatz 5 AWaffV spricht von der Wiederholung einer Prüfung. Dass ein bestandener Teil erhalten bleibt und nur der andere Teil zu wiederholen ist, steht in § 2 AWaffV nicht. Den Aufbau beider Teile beschreibt der Ratgeber Ablauf der Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG.

Wiederholung und Frist

§ 2 Absatz 5 AWaffV: „Eine Prüfung kann bei Nichtbestehen auch mehrmals wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss kann bestimmen, dass die Prüfung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist wiederholt werden darf.“

Eine Zahl der Versuche und eine Länge der Frist stehen in diesen beiden Sätzen nicht. Für die Prüfung am Ende eines anerkannten Lehrgangs gilt § 2 im Übrigen entsprechend (§ 3 Absatz 4 Satz 3 AWaffV). Die organisatorische Anmeldung, wie sie diese Website beschreibt, steht auf der Seite Prüfungsablauf.

Zeugnis

§ 2 Absatz 4 AWaffV: „Über das Prüfungsergebnis ist dem Bewerber ein Zeugnis zu erteilen, das Art und Umfang der erworbenen Sachkunde erkennen lassen muss und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist.“

Gebühr

In § 2 Absatz 1 bis Absatz 5 AWaffV steht keine Gebühr und kein Betrag. Welche Beträge eine Prüfungsstelle verlangt, ist aus diesem Paragrafen nicht zu entnehmen. Was diese Website zu den Gebühren der Stellen schreibt, steht auf der Seite Kosten der Waffensachkundeprüfung.

Was die Auswertung in diesem Trainer nicht ist

Die Auswertung in diesem Trainer ist keine Wiedergabe von § 2 AWaffV. Die Prüfung, einschließlich des praktischen Teils, nimmt ein Prüfungsausschuss ab (§ 2 Absatz 1 und Absatz 3 AWaffV). Dieser Trainer ersetzt den praktischen Teil nicht.

Häufige Fragen

Kann eine nicht bestandene Waffensachkundeprüfung wiederholt werden?

Nach § 2 Absatz 5 Satz 1 AWaffV kann eine Prüfung bei Nichtbestehen auch mehrmals wiederholt werden. Eine Zahl der Versuche steht in diesem Satz nicht.

Gibt es eine gesetzliche Wartezeit bis zur Wiederholung?

§ 2 Absatz 5 Satz 2 AWaffV bestimmt: Der Prüfungsausschuss kann bestimmen, dass die Prüfung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist wiederholt werden darf. Wie lang diese Frist ist, steht dort nicht.

Bleibt ein bestandener Teil erhalten, wenn der andere nicht bestanden ist?

§ 2 Absatz 3 AWaffV teilt die Prüfung in einen theoretischen und einen praktischen Teil. § 2 Absatz 5 AWaffV spricht von der Wiederholung einer Prüfung und sagt nicht, dass ein bestandener Teil erhalten bleibt.

Ist der Sachkundenachweis ohne bestandene Prüfung ausgeschlossen?

Nein. § 7 Absatz 1 WaffG nennt zwei Wege: Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist. Den zweiten Weg regelt § 3 AWaffV.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Stand: 10/2026. Angaben nach dem geltenden Waffengesetz (WaffG) und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), gelesen am 01.10.2026 auf gesetze-im-internet.de. waffensachkunde-quiz.de ist ein unabhängiges Übungstool zur Prüfungsvorbereitung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets der aktuelle Verordnungstext.

Ablauf der Prüfung →
Theoretischer und praktischer Teil nach § 2 AWaffV
Prüfungsablauf →
Anmeldung, wie sie diese Website beschreibt

Den theoretischen Teil üben

Für die Wiederholung kannst du den theoretischen Teil hier mit Fragen üben. Den praktischen Teil nimmt der Prüfungsausschuss ab, nicht dieser Trainer.

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